Frequently asked questions
Bitte schreiben Sie Admin "Boris" direkt: boris.clever@gmail.com
Dann schalte ich Sie per Hand frei, da das Programm nicht zuverlässig Mitteilungen an mich verschickt. Die Ursache dafür kenne ich nicht, da ich nicht der Programierer war.
Wer hier einen Vorfahren findet, bekommt auch Zutritt, jede kommerzielle Ausbeutung dieser Daten untersage ich allerdings ausdrücklich! Diese Informationen dienen lediglich privaten Zwecken.
Beim Erstellen der ged-Datei wurde ein Datenschutz auf die lebenden oder vermutlich noch lebenden Personen gelegt. Es erscheint nur" Lebend" bei der Person.
Wenn keine Einwendungen durch Betroffene erhoben wurden, gebe ich die Person, die mit Ihnen in direkter Linie verwandt ist, per Hand ein, sie wird dann nach Anmeldung für Sie sichtbar.
Auch die lebenden Nachkommen werden von mir zumeist nur mit Nachnamen eingebunden bzw. Lebend, um den Nachnamen der Ehe zu verbergen, um Lebende in ihrer Privatspähre zu schützen, außer, sie wünschen ausdrücklich anderes oder sie tragen ihre Daten selbst ein.
Diese Person wünscht nicht, nach Anmeldung eingesehen zu werden, oder es wird nicht gewünscht, das die Daten der verstorbenen Personen öffentlich werden. Einige Personen sind als privat gekennzeichnet, damit es an Hand ihres sehr seltenen Nachnamens nicht nachvollziehbar wird, wer zu ihrem Stammbaum gehört, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Kirchenbüchern, Census- und anderen Listen, Literatur und weitere Quellen geben oft für ein und die selbe Person unterschiedliche Daten an, ich habe nur ein Datum ausgewählt, das an dieser Stelle veröffentlicht wurde. Es muß daher nicht mit Ihren Daten übereinstimmen. Auch die Abweichungen der verschiedenen Kalender (julianisch, gregorianisch, französischer Revolutionkalender etc) bedingen unterschiedliche Angaben, stehen daher teilweise in den Notizen zum Datum.
Wenn für mich ersichtlich, gebe ich i.d.R. das Datum der Kirchbucheintragung an.
Das Programm übernimmt leider die deutschen Monatsnamen nicht richtig, so steht oft nur ein Jahresdatum da, obwohl Monat und Tag bekannt sind, auch ein "um"," vor" oder "nach" in den geschätzten Jahresangaben wird nicht dargestellt !! Ich ergänze immer wieder einmal mit englischen Angaben, um die Anzeige zu berichtigen.
Da sich die Angaben aus Odessa und der EWZ oder den Erinnerungen der Familien nicht unbedingt mit den Kirchbüchern decken, gibt es Korrekturen, welche hier bisher nicht eingepflegt sind, das betrifft auch manche Schwarzwaldfamilien, deren Kinder nicht an die Eltern gebunden sind oder deren Ehepartner inzwischen bekannt sind, aber noch nicht angebunden.
Mitunter habe ich bisher nicht geklärt, ob ein "Johann Müller" um 1800 wirklich der gleiche "Johann Müller" um 1800 ist, dann verbinde ich die Personen nicht bis zur Klärung der Verhältnisse.
Es sind nicht alle Kinder der Eltern erfaßt, da ich mich zumeist erst mit einem Kind durch die Familienverbindungen bewege, dann mit dem nächsten, um mich nicht zu verzetteln.
Da ich sehr häufig gefragt wurde, wo der gesuchte Ort liegt, habe ich mich entschieden, die alten Bezeichnungen nur zum Teil einfließen zu lassen. Es raubt mir zu viel Zeit, Mails mit diesen Anfragen zu beantworten.
So steht z.B. Alt Elft (Fere Champenoise), Kreis Akkerman, Kirchspiel Alt-Elft, Bessarabia, Cetatea, Fersampenuaz-Mare, UKR im Eintrag.
In Klammern die heutige Bezeichnung des Ortes, der Rest der Angaben ist eine Ortserklärung, die dem Suchenden helfen soll, den Ort zu finden, wenn bekannt ist, wo er heute zu finden ist.
Auf wechselnde politische Konstrukte, die den Ort russisch/rumänisch und dann ukrainisch werden ließen, wurde keine Rücksicht genommen. Bei anderen Staaten gilt das auch, die Angabe Germany soll den Ort auf einer heutigen Landkarte finden lassen, auch, wenn er möglicher Weise einst nicht in Deutschland lag. Oder umgekehrt, ein ehemals deutscher Ort heute im Ausland liegt, dann steht der heutige Staat da, nicht Deutschland.
Man möge mir diesen Kompromiss verzeihen.
Ausgangspunkt aller Personen dieser Datenbank ist unsere Familie mit ihren Nachkommen und Vorfahren. Jede vorhandene Person hat also im Laufe der Jahrhunderte in diesen Stammbaum hinein geheiratet und wurde so mit uns verknüpft.
Es gibt nur eine "Insel", diese Familien ist mit uns verwandt, es gibt aber einige Angehörige, die durch Kriegswirren von uns getrennt wurden und diese Insel steht hier in der Hoffnung, weitere Personen zu finden, die uns Hinweise auf den Verbleib geben können und eventuell an diese Inseln anknüpfen.
Diese Datenbank wurde aus einem älteren Programm übernommen, welches durch die Größe instabil und langsam wurde, deshalb hatte ich die Quelldokumentation fast vollständig ausgelagert. Einen Überblick zu genutzten Quellen finden Sie auf meiner alten Seite http://bessarabia.bplaced.net unter Quellen. Vieles ist heute hier hinterlegt, Bilderquellen ohnehin. Ansonsten können sie bei mir auch erfragt werden.
- Die Erfassung, Weitergabe und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten bereits verstorbener Personen ist ohne deren individuelle Zustimmung und ohne Einhaltung von Schutzfristen zulässig, denn das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ endet mit dem Tod.
- Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
- Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
- Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG).
- Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.
- Genaueres dazu auch hier:
Hans-Jürgen Wolf im Jahre 2004 verfasst und erstmals in Ahnenforschung - auf den Spuren der Vorfahren publiziert: Alles was Recht ist
und im Computergenealogie Newsletter 09/2001 : Personenbezogene Daten
- Entsprechend sind die Daten der Datenbank ohne Anmeldung nach dem Archivrecht gesperrt, welches die längste Schutzdauer verfügt hat. Zusätzlich weitere Personendaten, die zur Nutzung der Stammfolgenansicht unnötig sind, werden ebenfalls nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
- Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
- Die in der Homepage der Betreiber dieser Homepage gezeigten Texte und Abbildungen dienen ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der (Weiter-) Bildung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und wissenschaftlichen Forschung (§86 und §86a StGB) . Wer diese Texte, Abbildungen, Daten herunter lädt oder kopiert, verpflichtet sich hiermit, jene nur für o. a. Zwecke zu nutzen und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des §86 und §86a StGB zu benutzen !
Art. 2 (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Die DSGVO ist auf personenbezogene Daten lebender Personen, nicht aber auf Daten verstorbener Personen anwendbar. Somit fallen alle öffentlich einsehbaren verstorbenen Personen meiner privaten Familienforschung nicht unter das neue Gesetz.
Lebende Personen sind nicht öffentlich zugänglich!
Jede lebende Person, die nur den angemeldeten Angehörigen innerhalb der Datenbank sichtbar wird, hat dieser Möglichkeit zugestimmt, sich selbst eingetragen oder ist über öffentliche Quellen für jederman zugänglich und hat bereits der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt. Das betrifft z.B. auch Ortschroniken, Ortsfamilienbücher, Wikipedia o.ä., in denen diese Personen mit ihren Daten zu entnehmen sind und dieser Eintragung zustimmen mussten, solange sie keine Personen von öffentlichem Interesse sind.
Innerhalb meiner Ahnenforschung steuern auch Angehörige ausserhalb der EU ihre Familiendaten bei, für diese gelten die Richtlinien dieses Gesetzes möglichwer Weise nicht. Ihre Daten werden trotzdem nach dem geltenden EU-Recht geschützt und bleiben der allgemeinen Öffentlichkeit nach deutschem Archivrecht unzugänglich.
Welche Benutzerdaten werden erfasst, wenn Sie sich als Angehöriger in der Datenbank anmelden?
Die Anwendung erfasst Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, die Sie über einen automatisierten Bestätigungslink verifizieren und einen beliebigen Nutzernamen.
Das Passwort, welches Sie vergeben müssen, kann ich nicht einsehen.
Zudem wird bei Besuch Ihre IP-Adresse gespeichert, um unerwünschte Übergriffe unterbinden zu können. Diese IP-Adressen werden gesperrt. So bleibt die Funktion der Datenbank erhalten. Für mich sind Ihre IP-Adresse nicht rückverfolgbar.
Weitere Personendaten werden nur durch Sie selbst hinterlegt, wenn Sie einen Eintrag Ihrer eigenen Person als Nachkomme einer Familie vornehmen, jedoch nicht in der Benutzerdatenbank.